Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
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Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat seit 18.09.2016 unabhängig von seinem Wohnort das Recht, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wie
- Einzahlung von Geldbeträgen
- Barabhebung am Schalter oder an Geldautomaten innerhalb der EU
- Lastschriften (innerhalb der EU)
- Online-Zahlung und Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten